Unterrichtszeiten
Pause
Pause
|
Entschuldigungen
Bei Erkrankung entschuldigen Sie ihr Kind bitte zwischen 7:30 und 8:00 Uhr telefonisch.
Ein ärztliches Attest ist bei Krankheit nicht zwingend vorzulegen.
In begründeten Einzelfällen behält sich die Schule vor, gemäß BaySchO §20 (2) ein ärztliches Zeugnis zu verlangen.
Unterrichtsbefreiungen zum Zwecke des Urlaubs sind nicht möglich.